Herstellergarantie (Stand 01.12.2021)


Alle Bosch-Elektrowerkzeuge, Druckluftwerkzeuge, Messwerkzeuge und Gartengeräte werden sorgfältig geprüft, getestet und unterliegen den strengen Kontrollen der BoschQualitätssicherung. Die Robert Bosch Power Tools GmbH, Max-Lang-Straße 40-46, 70771 Leinfelden-Echterdingen (nachfolgend „Bosch“ oder „wir“) gibt daher eine Garantie für Bosch-Elektrowerkzeuge, Druckluftwerkzeuge, Messwerkzeuge, Gartengeräte sowie alle elektrisch betriebenen Produkte (nachfolgend zusammengefasst „Werkzeug“) nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen. Die Mängelgewährleistungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht berührt; die Inanspruchnahme der vorgenannten Rechte ist unentgeltlich.

1.            Wir leisten für einen Zeitraum von zwei Jahren Garantie nach Maßgabe der folgenden Regelungen bei Mängeln am Werkzeug, die nachweislich innerhalb der Garantiezeit auf einem Materialoder Herstellungsfehler beruhen. Bei Werkzeugen die gewerblich oder beruflich gebraucht werden oder gleichzusetzend beansprucht werden, beträgt die Garantiezeit zwölf Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf durch den Erstendabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg.

2.            Sie können die Garantie auf insgesamt drei Jahre verlängern (mit Ausnahme von Hochfrequenz-Werkzeugen, Industrie-Akku-Schraubern, Druckluft-Werkzeugen, Akkupacks und Ladegeräte von Geräten für Heimwerkern). Dies setzt voraus, dass Sie sich innerhalb von vier Wochen nach dem Kauf des Werkzeugs wie folgt online registrieren:

▪              Die Registrierung kann ausschließlich unter folgenden Webseiten erfolgen:

www.mybosch-tools.com, sofern es sich um ein Werkzeug für Heimwerker handelt, oder

www.bosch-professional.com/pro360/, sofern es sich um ein Werkzeug für Professionals handelt.

Die Registrierung ist nur möglich, wenn Sie der Speicherung der einzugebenden Daten zustimmen.

▪              Maßgeblich für die Registrierung innerhalb der genannten Frist ist die Rechnung oder der Beleg des Verkäufers, von dem Sie das Werkzeug erworben haben. Der Original-Kaufbeleg ist daher aufzubewahren.

▪              Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie ein Zertifikat. Auch dieses Zertifikat ist für die Ausübung der Garantie notwendig und ist aufzubewahren.

3.            Von der Garantie ausgenommen sind

▪              Zubehör;

▪              Vorführgeräte;

▪              Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel am Werkzeug, an Akkupacks und Ladegeräten die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind;

 

▪              Mängel am Werkzeug, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind;

▪              Mängel am Werkzeug, die durch Verwendung von Zubehör, Ergänzungsoder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Bosch-Originalteile sind;

▪              Werkzeuge, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden, und Werkzeuge, die komplett oder teilweise zerlegt worden sind; sowie

▪              geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Werkzeugs unerheblich sind.

4.            Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Werkzeug mit einer Kopie des Kaufbelegs, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, und ggf. das Zertifikat bei dem Verkäufer oder bei einer der in der Bedienungsanleitung genannten Kundendienststellen vollständig vorzulegen oder einzusenden. Sofern Sie das Werkzeug eigenständig an den Verkäufer oder an eine Kundendienststelle senden, haben Sie die Transportkosten und das Transportrisiko zu tragen.

5.            Die Behebung des von uns als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, dass wir das mangelhafte Werkzeug nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch ein ein-wandfreies Werkzeug (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetzte Werkzeuge oder Teile gehen in unser Eigentum über.

6.            Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Werkzeug werden durch unsere Garantie nicht begründet. Sie haben insbesondere keinen Anspruch auf die Übermittlung eines Ersatzwerkzeugs für die Dauer der Reparatur.

7.            Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Werkzeug weder verlängert noch erneuert.

8.            Die Abtretung von Ansprüchen aus dieser Garantie ist ausgeschlossen. Diese Garantie findet auf gebraucht gekaufte Produkte keine Anwendung.

Diese Garantie gilt für Werkzeuge, die innerhalb der Europäischen Union (einschließlich Großbritannien, Norwegen, Schweiz) gekauft und dort verwendet werden.

Für diese Garantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Diese Rechtswahl führt nicht dazu, dass Ihnen der Schutz entzogen wird, der Ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (Günstigkeitsprinzip).

Robert Bosch Power Tools GmbH, 70538 Stuttgart, GERMANY