Herstellergarantie (Stand 01.01.2026)

Alle Bosch‑Elektrowerkzeuge, Druckluftwerkzeuge, Messwerkzeuge und Gartengeräte werden sorgfältig geprüft, getestet und unterliegen den strengen Kontrollen der Bosch‑Qualitätssicherung. Die Robert Bosch Power Tools GmbH, Max‑Lang‑Straße 40‑46, 70771 Leinfelden‑Echterdingen (nachfolgend „Bosch“ oder „wir“), gibt daher eine Garantie für Bosch‑Elektrowerkzeuge, Druckluftwerkzeuge, Messwerkzeuge, Gartengeräte sowie alle elektrisch betriebenen Produkte (nachfolgend zusammengefasst „Werkzeug“) nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen.

Die Mängelgewährleistungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht berührt. Die Inanspruchnahme der vorgenannten Rechte ist unentgeltlich.

1. Garantieumfang und -dauer

Wir leisten für einen Zeitraum von zwei Jahren Garantie nach Maßgabe der folgenden Regelungen bei Mängeln am Werkzeug, die nachweislich innerhalb der Garantiezeit auf einem Material‑ oder Herstellungsfehler beruhen.

Bei Werkzeugen, die gewerblich oder beruflich gebraucht oder gleichzusetzend beansprucht werden, beträgt die Garantiezeit zwölf Monate.

Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf durch den Erstendabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf dem Original‑Kaufbeleg.

2. Garantieverlängerung durch Registrierung

Sie können die Garantie für EXPERT‑Werkzeuge auf insgesamt fünf Jahre und für alle anderen Werkzeuge auf insgesamt drei Jahre verlängern. Ausgenommen sind Hochfrequenz‑Werkzeuge, Industrie‑Akku‑Schrauber, Druckluft‑Werkzeuge, Akkupacks und Ladegeräte von Geräten für Heimwerker.

Voraussetzung ist, dass Sie sich innerhalb von vier Wochen nach dem Kauf des Werkzeugs online registrieren.

Registrierung:

  • Die Registrierung kann ausschließlich über folgende Webseiten erfolgen:
    • www.mybosch-tools.com (für Heimwerker‑Werkzeuge)
    • www.bosch-professional.com/pro360/ (für Professional‑Werkzeuge)
  • Die Registrierung ist nur möglich, wenn Sie der Speicherung der eingegebenen Daten zustimmen.
  • Maßgeblich für die fristgerechte Registrierung ist die Rechnung oder der Beleg des Verkäufers, bei dem das Werkzeug erworben wurde. Der Original‑Kaufbeleg ist aufzubewahren.
  • Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Zertifikat. Dieses Zertifikat ist für die Ausübung der Garantie erforderlich und aufzubewahren.

3. Von der Garantie ausgeschlossene Fälle

Von der Garantie ausgenommen sind:

  • Zubehör
  • Vorführgeräte
  • Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel am Werkzeug, an Akkupacks und Ladegeräten, die hierauf zurückzuführen sind
  • Mängel, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind
  • Mängel, die durch die Verwendung von Zubehör‑, Ergänzungs‑ oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Bosch‑Originalteile sind
  • Werkzeuge, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden, sowie Werkzeuge, die komplett oder teilweise zerlegt worden sind
  • Geringfügige Abweichungen von der Soll‑Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Werkzeugs unerheblich sind

4. Geltendmachung des Garantieanspruchs

Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Werkzeug zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs (mit Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung) sowie gegebenenfalls dem Zertifikat beim Verkäufer oder bei einer der in der Bedienungsanleitung genannten Kundendienststellen vollständig vorzulegen oder einzusenden.

Sofern Sie das Werkzeug eigenständig an den Verkäufer oder an eine Kundendienststelle senden, tragen Sie die Transportkosten und das Transportrisiko.

5. Art der Garantieleistung

Die Behebung eines von uns als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt nach unserer Wahl durch unentgeltliche Reparatur oder durch Ersatz des Werkzeugs durch ein einwandfreies Werkzeug (gegebenenfalls auch ein Nachfolgemodell). Ersetzte Werkzeuge oder Teile gehen in unser Eigentum über.

6. Ausschluss weiterer Ansprüche

Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Werkzeug werden durch diese Garantie nicht begründet. Insbesondere besteht kein Anspruch auf die Überlassung eines Ersatzwerkzeugs für die Dauer der Reparatur.

7. Keine Verlängerung der Garantiefrist

Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Werkzeug weder verlängert noch erneuert.

8. Sonstige Bestimmungen

Die Abtretung von Ansprüchen aus dieser Garantie ist ausgeschlossen. Diese Garantie findet auf gebraucht gekaufte Produkte keine Anwendung.

Diese Garantie gilt für Werkzeuge, die innerhalb der Europäischen Union (einschließlich Großbritannien, Norwegen und der Schweiz) gekauft und dort verwendet werden.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Diese Rechtswahl führt nicht dazu, dass Ihnen der Schutz entzogen wird, der Ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird (Günstigkeitsprinzip).

Robert Bosch Power Tools GmbH
70538 Stuttgart
Germany