Teilnahmebedingungen Bosch PRO EXPERIENCE 2025

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an der Bosch PRO EXPERIENCE, veranstaltet von der Robert Bosch Power Tools GmbH, Max-Lang-Straße 40-46, 70771 Leinfelden-Echterdingen, info@de.bosch.com (im Folgenden "Bosch") am 17. und 18. September 2025 in der Motorworld Metzingen, Deutschland (im Folgenden "Veranstaltung").

Bitte lesen Sie diese Teilnahmebedingungen vor Ihrer Teilnahme sorgfältig durch.

Die Teilnahme an der Veranstaltung unterliegt hinsichtlich der Veranstaltungsorganisation (z. B. Veranstaltungsort, Programm, Videoaufzeichnung, den folgenden Teilnahmebedingungen, die zusammen mit etwaigen Anhängenden rechtlichen Rahmen zwischen dem Teilnehmer und Bosch für die Teilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung bilden.

Rückfragen und Beanstandungen können unter den vorgenannten Kontaktdaten von Bosch geltend gemacht werden.

Bosch hat die Follow Red GmbH („Follow Red“) mit der Verwaltung und Bearbeitung der Teilnehmerregistrierung, dem Hotelmanagement, dem Reisemanagement und E-Mail-Supportleistungen beauftragt.

 

2. Veranstaltungsrahmen, Anmeldung und Teilnahme

2.1 Bosch richtet die Veranstaltung ausschließlich für Unternehmen aus und akzeptiert keine Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als Teilnehmer. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über die von Bosch bereitgestellte Online-Plattform https://www.bosch-pro-dealer-event.com.

2.2 Dauer und Inhalt der Veranstaltung sind im Veranstaltungsprogramm festgelegt. Bosch bemüht sich, die Richtigkeit des veröffentlichten Veranstaltungsprogramms zum Zeitpunkt der Veranstaltung sicherzustellen. Aufgrund unvorhergesehener Umstände kann es jedoch erforderlich sein, das Programm vor der Veranstaltung zu ändern, und Bosch behält sich das Recht vor, dies gemäß Ziffer 6 dieser Teilnahmebedingungen zu tun.

2.4 Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Abweichende Bedingungen von diesen Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Teilnehmers sind ungültig. Dies gilt auch, wenn in einer Bestellung oder anderen Dokumenten des Teilnehmers darauf verwiesen wird und Bosch solchen Verweisen nicht ausdrücklich widerspricht.

2.5 Bosch behält sich die Auswahl der Teilnehmer vor. Die Teilnahme ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch Bosch möglich.

2.4 Die Teilnahme ist persönlich und nicht ohne Zustimmung von Bosch übertragbar.

2.5 Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt wie folgt:

Erhalt der offiziellen Einladung per E-Mail oder postalischen Versand; Registrierung der Teilnehmer auf der Registrierungsseite via Link oder QR Code; Erhalt der Teilnahmebestätigung.                                                                                                     

 

**3. Leistungen von Bosch**

3.1 Bosch übernimmt für die ausgewählten Teilnehmer die Kosten für:

3.1.1. Die Teilnahme an der Veranstaltung inklusive aller Programmpunkte.

3.1.2.  Die An- und Abreise zum Veranstaltungsort erfolgt, soweit eine Anreise mit dem Flugzeug erfolgt, mit dem von Bosch ausgewählten und gebuchten Verkehrsmittel- Bosch organisiert den Transfer vom Flughafen zum Hotel und Veranstaltungsort. Kosten für Taxi oder individuelle Transferleistungen werden nicht übernommen, es sei denn, diese wurden im Vorfeld mit Bosch ausdrücklich vereinbart.

Soweit eine An- und Abreise mit einem anderen Verkehrsmittel erfolgt (z. B. Bahn, Bus, PKW), obliegt die Auswahl und Buchung dem Teilnehmer. Die Kosten der An- und Abreise werden auch insoweit übernommen.

3.1.3. Die Unterkunft im von Bosch ausgewählten Hotel für die Dauer der Veranstaltung (inkl. Frühstück).

 

4. Pflichten des Teilnehmers

4.1 Der Zugang zur Veranstaltung vor Ort wird nur gegen Vorlage einer personalisierten, gültigen und von Bosch oder Follow Red genehmigten Einladung gewährt. Diese ist auf Anfrage vom Teilnehmer vorzulegen.

4.2 Beim Abholen eines Veranstaltungsausweises vor Ort ist für jeden Teilnehmer ein Lichtbildausweis erforderlich.

4.3 Die von Bosch ausgestellten Veranstaltungsausweise müssen vom Teilnehmer während der gesamten Veranstaltung sichtbar getragen werden.

4.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich die Weisungen des Veranstaltungspersonals und die Hausordnung des Veranstaltungsortbetreibers der Motorworld Metzungen einzuhalten. Darüber hinaus kann es weitere Einschränkungen und/oder Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit (Sicherheitskleidung, Sicherheitsinstruktionen, usw.) geben, die vom Teilnehmer einzuhalten sind.

4.5   Der Teilnehmer verpflichtet sich, während seines Aufenthalts keine rechtswidrigen Handlungen zu begehen oder das Ansehen von Bosch zu schädigen.

 

5. Stornierung durch Bosch

Bosch behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. höhere Gewalt, Pandemie,  abzusagen. In diesem Fall werden die Teilnehmer umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, Bosch handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

 

6. Angemessene Änderungen der Veranstaltung, Höhere Gewalt

6.1. Die Veranstaltung ist für den im Veranstaltungsprogramm angegebenen Ort, Datum und Uhrzeit geplant. Der Teilnehmer erkennt an und stimmt zu, dass sich Bosch das Recht vorbehält, in begründeten Fällen unter Berücksichtigung aller berechtigten Interessen und wenn dies für den Teilnehmer zumutbar ist, den Ort, das Datum, die Uhrzeit sowie den Inhalt und/oder die Dauer der Veranstaltung und/oder die Öffnungszeiten zu ändern. Bosch bemüht sich, den Teilnehmer über solche Änderungen so früh wie möglich zu informieren. Im Falle einer solchen angemessenen Änderung des Ortes, des Datums und/oder der Uhrzeit (Dauer, Öffnungszeiten) gilt die Vereinbarung als für den neuen Zeitraum und/oder Veranstaltungsort geschlossen; ein Rücktrittsrecht entsteht hieraus grundsätzlich nicht. Schadensersatzansprüche gegen Bosch, insbesondere Ersatz von Aufwendungen oder entgangenem Gewinn, können hieraus nicht geltend gemacht werden.  Keine solche angemessene Änderung gilt als Stornierung durch Bosch. Wenn der Teilnehmer seine Teilnahme stornieren möchte, gelten daher die jeweiligen Stornierungsbestimmungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ziffer 4.

6.2. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder ähnlicher Ereignisse nicht wie geplant stattfinden, kann Bosch nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung aller Umstände:

a.) die Veranstaltung absagen oder

b.) sie auf einen neuen Termin verschieben.

6.2.1 Muss die Veranstaltung gemäß Ziffer 7.2 b.) auf einen neuen Termin verschoben werden, gilt die Vereinbarung als für den neuen Termin geschlossen.

6.2.2. Mit Ausnahme der verbleibenden Verpflichtungen gemäß den obigen Bestimmungen wird Bosch von seinen sonstigen Verpflichtungen befreit.

6.2.3. Von den Parteien verursachte Kosten Dritter sind von diesen selbst zu tragen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, insbesondere Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns, sind ausgeschlossen.

6.3 Höhere Gewalt oder ähnliche Ereignisse sind alle Ereignisse außerhalb der Kontrolle von Bosch, i) die mit zumutbarem Aufwand nicht abgewendet werden konnten; ii) die auch bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht vorhersehbar waren; und iii) die die Verpflichtungen von Bosch aus der Vereinbarung erheblich erschweren oder ganz oder teilweise unmöglich machen. Ein Fall höherer Gewalt oder ein ähnliches Ereignis liegt insbesondere vor bei Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, außergewöhnliche Wetterbedingungen), Krieg, Terroranschlägen, Epidemien, Pandemien, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, Reisebeschränkungen, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Transportbehinderungen, behördlichen Anordnungen, Verboten, Handelsblockaden, Embargos, Rohstoffknappheit und Mangel an Transportmöglichkeiten, die Bosch nicht zu vertreten hat.

 

7.Genehmigung für audiovisuelle Aufnahmen und Nutzung von Materialien

7.1 Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er während der Veranstaltung von Bosch oder seinen Dienstleistern aufgenommen, fotografiert oder gefilmt werden kann, und erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material von Bosch auch über die Berichterstattung über die aktuelle Veranstaltung hinaus zu Werbezwecken verwendet wird. Der Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass Audio- und audiovisuelle Aufnahmen über einen Sender, das Internet oder andere Medien übertragen und veröffentlicht werden. Alle Rechte an den aufgenommenen Bildern und Aufzeichnungen (im Folgenden „Materialien“) verbleiben bei Bosch.

7.2 Dem Teilnehmer ist bekannt, dass das Material für Websites verwendet wird und dass dieses Material technisch von jedem Internetnutzer heruntergeladen werden kann. Bosch ist nicht verpflichtet, rechtliche Schritte gegen Dritte einzuleiten, die das Material missbräuchlich verwenden. Der Teilnehmer verzichtet hiermit auf jegliche Ansprüche gegen Bosch oder verbundene Unternehmen von Bosch, die sich aus der unbefugten Nutzung des Materials durch Dritte ergeben.

7.3 Darüber hinaus können andere Teilnehmer der Veranstaltung das Bild oder die Stimme des Teilnehmers in Foto-, Video- oder Streaming-Formaten aufnehmen, was Bosch nicht kontrollieren kann und wofür Bosch jegliche Haftung ablehnt.

7.4 Der Teilnehmer darf ohne ausdrückliche Genehmigung von Bosch keine Live-Streams, Aufzeichnungen oder Filmaufnahmen von der Veranstaltung produzieren oder verbreiten.

 

8. Haftung

8.1. Bosch haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (i) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (ii) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, (iii) im Umfang einer von Bosch übernommenen Garantie; sowie (iv) bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

8.2 Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften Bosch und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf (im Folgenden "Kardinalspflicht" genannt).

8.3 Ist der Teilnehmer Unternehmer, ist die Haftung von Bosch nach Ziffer 8.2, unbeschadet der Regelung in Ziffer 8.1, betragsmäßig beschränkt auf 100% der Vergütung, die der Teilnehmer in den letzten dem Schadensereignis vorangehenden 12 Monaten an Bosch entrichtet hat, mindestens jedoch 50.000,00 Euro.

8.4 Eine weitergehende Haftung von Bosch ist ausgeschlossen.

8.5 Gesetzlich vorgesehene Haftungsbeschränkungen, die zugunsten von Bosch von vorstehenden Haftungsregelungen abweichen, bleiben unberührt.

8.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Bosch sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Bosch.

 

9. Ausschluss

9.1. Bosch hat das Recht, einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn der teilnehmer sich so verhält, dass die Erreichung des Zwecks für andere Teilnehmer nachhaltig gefährdet wird.

9.2. Im Falle eines Ausschlusses des Teilnehmers durch Bosch nach Ziffer 11.1 behält sich Bosch das Recht vor, die aufgewendeten Reise- und Unterkunftskosten und sonstigen für die Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Aufwendungen dem Teilnehmer im Rahmen des Schadensersatzes in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass Bosch kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

10.Datenschutz

10.1. Bosch verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Details dazu finden sich in der Datenschutzerklärung von Bosch, abrufbar unter [Link zur Datenschutzerklärung einfügen].

10.2. Bosch beauftragt Follow Red mit der Verwaltung und Bearbeitung der Teilnehmerregistrierung, dem Ticketverkauf, der Speicherung und dem Hosting von Teilnehmerdaten sowie dem Angebot von Hotline-Services. Bosch hat diesen Dienstleister sorgfältig ausgewählt und überwacht Follow Red regelmäßig, insbesondere hinsichtlich des sorgfältigen Umgangs mit und des Schutzes der von ihnen gespeicherten Daten.

 

11. Vertraulichkeit, Nutzungsrechte

11.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Informationen und andere Materialien, die von Bosch als „vertraulich“ gekennzeichnet oder sonst als vertraulich anzusehen sind (im Folgenden: "vertrauliche Informationen"), vertraulich zu behandeln und nicht Dritten zugänglich zu machen. Zum Schutz der vertraulichen Informationen hat der Teilnehmer dasselbe Maß an Sorgfalt (aber nicht weniger als ein angemessenes Maß) wie für eigene vertrauliche Informationen von ähnlicher Wichtigkeit anzuwenden.

11.2.    Die Geheimhaltungspflicht gemäß Ziffer 13.1 gilt nicht für vertrauliche Informationen, (a) die bereits vor der Weitergabe durch Bosch im rechtmäßigen Besitz des Teilnehmers waren; (b) die ohne Pflichtverletzung durch den Teilnehmer öffentlich bekannt sind oder werden; (c) die der Teilnehmer ohne Auflagen zur Verschwiegenheit rechtmäßig von Dritten erhalten hat; (d) die von Bosch Dritten gegenüber ohne Auflagen zur Verschwiegenheit offen gelegt werden; (e) die vom Teilnehmer selbst entwickelt werden; (f) die kraft Gesetzes offen gelegt werden müssen; oder (g) die vom Teilnehmer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Bosch offen gelegt werden.

11.3. Veranstaltungsunterlagen sowie sonstige von Bosch zur Verfügung gestellte elektronische Inhalte, z.B. im Rahmen von Animationen etc., enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen und Inhalte. Diese dürfen nicht für andere Zwecke als zur Durchführung der Veranstaltung genutzt werden. Der Teilnehmer erwirbt hierfür ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die angemeldeten Teilnehmer. Es ist insbesondere unzulässig, ohne schriftliche Genehmigung von Bosch zusätzliche Vervielfältigungen der Informationen und Inhalte herzustellen, diese zu be- oder verarbeiten, sie an Dritte weiterzugeben oder öffentlich wiederzugeben. Der Teilnehmerdarf Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen, digitale Wasserzeichen und andere Rechtsvorbehalte in Informationen und Inhalten nicht entfernen.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Bosch kann weitere externe Dienstleister für die Erbringung von Dienstleistungen hinzuziehen.

12.2 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Stuttgart.

12.3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall soll die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Vereinbarung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen, unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Robert Bosch Power Tools GmbH