Teilnahmebedingungen

 

für den OfficeOn-Empfehlungsbonus der Robert Bosch Power Tools GmbH

Stand 08.05.2024

 

Präambel

Im Rahmen des OfficeOn-Empfehlungsbonus‘ empfehlen Werber die Handwerker-Softwareabonnementlösung „OfficeOn“ der Robert Bosch Power Tools GmbH (nachfolgend „Bosch“ genannt) an Dritte. Hierzu stellt Bosch einen persönlichen Empfehlungscode zur Verfügung, den der Werber über seinen persönlichen Kanal versendet. Der jeweilige Empfehlungs-empfänger kann den Empfehlungscode des Werbers innerhalb der Bestellstrecke von Bosch eingeben und dort sein Softwareabonnement bestellen.

 

1 Teilnahmebedingungen

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Teilnahme, die Prämie sowie die rechtlichen Beziehungen für den OfficeOn- Empfehlungsbonus von Bosch zwischen dem Werber bzw. Empfehlungsempfänger und Bosch.

1.2. OfficeOn Empfehlungsbonus ist ein Programm von Bosch, wonach Werber durch die Anwerbung weiterer Geschäftskunden (nachfolgend „Empfehlungsempfänger“ genannt) Provisionen erhalten können (s. Ziffer 7). Der Empfehlungsempfänger erhält eine Rabatt-Prämie im Rahmen des Vertragsabschlusses.

1.3. Die Durchführung des OfficeOn-Empfehlungsbonus‘ erfolgt durch Bosch. Die von Bosch beauftragte Agentur michael seefeldt. DirektMarketing GmbH, Beim Erlenwäldchen 20, 71522 Backnang (nachfolgend „Agentur“ genannt) wirkt an der Durchführung des OfficeOn-Empfehlungsbonus‘ mit.

1.4. Mit der Teilnahme an dem OfficeOn-Empfehlungsbonus akzeptiert der Werber die ausschließliche Geltung der folgenden Teilnahmebedingungen.

 

2 Allgemeines

2.1. Die sonstige Vertragsbeziehung zum Werber und die insoweit geltenden Regelungen zwischen Bosch und dem Werber (z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Nutzungsbedingungen, etc.) bleiben unberührt und gelten neben diesen Teilnahmebedingungen.

2.2. Durch die Vermittlung des Empfehlungsempfängers wird weder ein Makler- noch ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Werber und Bosch begründet. Der Werber ist insbesondere nicht berechtigt, im Namen und auf Rechnung von Bosch rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegen-zunehmen.

2.3. Beteiligte an dem OfficeOn-Empfehlungsbonus sind ausschließlich Bosch, der Werber und der Empfehlungs-empfänger.

2.4. Im Falle eines Nutzungsvertrags zwischen dem Empfehlungsempfänger und Bosch im Rahmen eines Abonnements kommt der Vertrag über die diesbezügliche Leistungserbringung ausschließlich zwischen dem Empfehlungsempfänger und Bosch zustande.

 

3 Teilnahmevoraussetzungen

3.1. Zur Teilnahme als Werber im Rahmen des OfficeOn- Empfehlungsbonus‘ ist jedermann berechtigt, außer interne Sales-Mitarbeiter von Bosch und anderweitig vertraglich gebundene Dienstleiste, die OfficeOn vertreiben.

3.2. Werber sind verpflichtet korrekte Angaben im Rahmen der Teilnahmeerklärung zu machen.

3.3. Zur Teilnahme als Empfehlungsempfänger im Rahmen des OfficeOn-Empfehlungsbonus‘ ist jeder neue OfficeOn-Abonnent berechtigt, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und innerhalb der letzten 12 Monate kein OfficeOn-Abonnement hatte.

 

4 Ablauf der Kundenwerbung

4.1. Der Werber erklärt seine Teilnahme an OfficeOn- Empfehlungsbonus über das Registrierungsformular unter der Webadresse www.officeon-empfehlungsbonus.de. Nach erfolgter Registrierung und Prüfung der Daten und der Teilnahmevoraussetzungen erhält der Werber per E-Mail einen persönlichen Empfehlungscode. Dieser Empfehlungscode kann optional mit einem Textvorschlag an den Empfehlungsempfänger versendet werden. Der Textvorschlag ist editierbar. Die Versendung des Empfehlungscodes an den Empfehlungs-empfänger erfolgt über einen persönlichen Kanal des Werbers, wie z. B. über den persönlichen E-Mail-Account.

4.2. Der Empfehlungscode ist für jeden Werber individuell, wodurch der Werber identifiziert werden kann.

4.3. Der Empfehlungsempfänger erhält durch Eingabe des Empfehlungscodes des Werbers im Rahmen eines Abonnementabschlusses 30% Rabatt auf seine jeweilige Lizenzgebühr bis zum Ablauf der gewählten initialen Vertragslaufzeit. Im Falle einer Verlängerung des Abonnements nach Ablauf der initialen Vertragslaufzeit entfällt der gewährte Rabatt. Der Rabatt wird nur auf initiale Vertragslaufzeiten von 12 Monaten oder mehr gewährt.

4.4 Für den Fall, dass der Empfehlungsempfänger Ansprüche gegen Bosch aufgrund unaufgeforderter Zusendung des Empfehlungscodes und/oder Nutzung der Daten geltend macht, stellt der Werber Bosch insoweit von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Zusendung des Empfehlungscodes frei und erstattet die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Bosch behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Werber aus diesem Sachverhalt vor.

 

5 Erfolgreiche Empfehlung

5.1. Eine erfolgreiche Empfehlung durch den Werber liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

- der individuelle Empfehlungscode des Werbers wurde für die Empfehlung genutzt,

- der Vertragsabschluss mit dem Empfehlungsempfänger ist auf den Werber zurückzuführen, Als Vertragsabschluss gilt, wenn ein Empfehlungsempfänger einen entgeltlichen Lizenzvertrag, über mindestens 12 Monate Vertragslaufzeit, mit Bosch abgeschlossen hat und die erste Zahlung des geworbenen Empfehlungsempfängers bei Bosch eingegangen ist.

- die Empfehlung kommt unter Beachtung der sich aus den Teilnahmebedingungen ergebenen Pflichten zustande,

- der Werber ist nicht gleichzeitig Empfehlungsempfänger (ein über eine solche Eigenempfehlung abgeschlossener Vertrag mit Bosch ist nicht teilnahmefähig.).

5.2. Bosch entscheidet allein über die Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit dem Empfehlungsempfänger. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme einer Geschäftsbeziehung zum Empfehlungsempfänger aufgrund der Teilnahme an dem OfficeOn-Empfehlungsbonus. Sofern keine Geschäftsbeziehung zwischen dem Empfehlungsempfänger und Bosch zustande kommt, besteht für den Werber kein Anspruch auf die Provision. Der Grund für das Nichtzustandekommen der Geschäfts-beziehung ist dabei nicht relevant.

 

6 Pflichten des Werbers

6.1. Der Empfehlungscode für die Empfehlungen ist zu nutzen.
6.2. Der Werber ist verpflichtet, vor Versenden des persönlichen Empfehlungscodes sicherzustellen, dass der Empfehlungs-empfänger mit dem Empfang der Empfehlung einverstanden ist. Das Einverständnis des Empfehlungsempfängers muss sich insbesondere ausdrücklich auf den Erhalt der Empfehlung im Rahmen des OfficeOn-Empfehlungsbonus‘ beziehen.
6.3. Der Empfehlungsempfänger ist davon in Kenntnis zu setzen, dass Bosch dem Werber im Falle des erfolgreichen Produktabschlusses eine Provision auszahlt und dass der Empfehlungsempfänger bei Abonnementabschluss selbst Teilnehmer des Empfehlungsbonus‘ wird.
6.4. Der Werber ist bei allen Empfehlungen verpflichtet, sich so zu verhalten, dass in keiner Weise, insbesondere durch die Äußerung von Werturteilen oder Behauptungen der Ruf, die Werbefähigkeit oder das Ansehen von Bosch beeinträchtigt werden könnte.  

6.5. Im Übrigen ist der Werber verpflichtet, sich über alle geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere steuerrechtliche Vorschriften, zu informieren und diese zu beachten. Für die wertneutrale Erteilung der Empfehlung an den Empfehlungsempfänger ist allein der Werber aufgrund der persönlichen Weitergabe verantwortlich und nicht Bosch.
6.6. Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. Werbung über unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht und/oder diese AGB verstoßen, ist untersagt. Dem Werber ist es insbesondere untersagt, selbst oder durch Dritte zu versuchen, mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken potentielle Empfehlungsempfänger zu generieren:

 

(i)              Vortäuschung von Vertragsabschlüssen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nicht existierender Daten,

 

(ii)             Verwendung von rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen von Bosch etwa in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltungen oder der Bewerbung ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Bosch. Dem Werber ist es insbesondere untersagt, Websites im Internet vorzuhalten, die zu einer Verwechslungsgefahr mit Bosch Produkten führen können. Der Werber darf insbesondere nicht Websites, Landingpages oder andere Auftritte von Bosch kopieren oder Grafiken, Texte oder andere Inhalte von Bosch übernehmen. Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus dem Auftritt von Bosch sowie von Bosch Logos oder Marken durch den Werber bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe durch Bosch.

 

6.7. Alle angegebenen Provisionen verstehen sich als Brutto-Entgelt und werden inklusive Mehrwertsteuer ausgezahlt.

6.8. Der Werber trägt seine Kosten grundsätzlich selbst.

 

7 Laufzeit, Prämieneinlösung und Provisionsauszahlung

7.1. Der OfficeOn-Empfehlungsbonus hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2024. In diesem Zeitraum können Empfehlungscodes für Werber generiert und durch Empfehlungsempfänger eingelöst werden.

7.2. Der Werber erhält für jede erfolgreiche Empfehlung während der Laufzeit nach Ziffer 7.1 eine erfolgsabhängige Provision in Höhe von 300 €, die frühestens 10 Wochen nach Zahlungs-eingang der Lizenzgebühr für die jeweilige Lizenz des Empfehlungsempfängers auf das in der Anmeldung angegebene Konto ausgezahlt wird.

 

8 Ausschluss vom „OfficeOn-Empfehlungsbonus”-Programm

Bei einem vom Werber zu vertretendem Missbrauch des OfficeOn-Empfehlungsbonus‘ behält sich Bosch vor, die Provision zu verweigern, ersatzlos zu streichen bzw. zurück-zufordern. Gleiches gilt für den Fall, dass der Werber gegen die Pflichten aus Ziffer 5 oder Ziffer 6 verstößt oder er bei der Werbung von Empfehlungsempfängern lauterkeitsrechtlich unzulässige Methoden anwendet, wie z. B. irreführende, belästigende oder unzulässig vergleichende Werbung oder auf den Empfehlungsempfänger Druck ausübt, um ihn zum Abonnementabschluss zu bewegen und sich selbst eine Provision zu sichern.

 

9 Haftung

9.1. Bosch haftet auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur

 

(i) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

(ii) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

(iii) wegen der Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie,

(iv) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,

(v) aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder

(vi) aufgrund sonstiger zwingender Haftung.

 

9.2. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorher-sehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird.

 

9.3. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 9 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

9.4. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber Bosch ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Bosch. 

 

9.5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Werbers oder Empfehlungsempfängers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9.6. Der Werber stellt Bosch für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch vom Werber im Zusammenhang mit dem OfficeOn-Empfehlungsbonus vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Werber, alle Kosten zu ersetzen, die Bosch durch eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

 

10 Gültige Version der Teilnahmebedingungen

Es gilt die zum Zeitpunkt der Kundenwerbung jeweils gültige Fassung dieser Teilnahmebedingungen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kundenwerbung ist die Einlösung des Empfehlungscodes durch den Empfehlungsempfänger.

 

11 Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie in den Datenschutzhinweisen, die diesen Teilnahmebedingungen angehängt sind.

 

12 Schlussbestimmungen

12.1. Die Werber sind für eine etwaige Versteuerung der Provision(en) selbst verantwortlich.    

12.2. Bosch behält sich das Recht vor diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern oder den OfficeOn-Empfehlungsbonus‘ vorzeitig einzustellen oder zu verlängern.

12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit die Werber nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn diese keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.         

12.4. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.              

12.5. Sollte eine Klausel dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.