Servicebedingungen Repair Online
der Robert Bosch AG – Geschäftsbereich Power Tools –

Stand: November 2022


1.       Geltungsbereich

1.1.   Diese Servicebedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten in ihrer zum Vertragsschluss gültigen Fassung für alle Geschäfte (nachfolgend „Servicearbeiten“), die über die Bosch Online Plattform „Repair Online“ zwischen der Robert Bosch AG, Luterbachstrasse 10, CH-4528 Zuchwil (nachfolgend „wir" oder „uns“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) angebahnt und abgewickelt werden. Für Servicearbeiten im Rahmen der Bosch Herstellergarantie gelten sie ergänzend zu unseren Herstellergarantiebedingungen. Bei Widersprüchen zwischen der Bosch Herstellergarantie und diesen Bedingungen gehen die Regelungen der Bosch Herstellergarantie vor.

1.2.   Die auf „Repair Online“ angebotenen Servicearbeiten richten sich gleichermassen an Konsumenten und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser Bedingungen, (i) ist ein "Konsument" jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können und (ii) ist ein "Unternehmer" eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3.   Entgegenstehende, zusätzliche oder von unseren Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nicht, es sei denn, wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, zusätzlicher oder von unseren Bedingungen abweichender Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die Servicearbeiten vorbehaltlos ausführen.

1.4.   Rechte, die uns nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese Bedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.

2.       Vertragsschluss und Vertragsübertragung

2.1.   Unsere Leistungsangebote, insbesondere innerhalb unseres Internetauftritts, sind unverbindlich und stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Vielmehr sind sie lediglich eine unverbindliche Aufforderung an potenzielle Auftraggeber zur Erteilung eines Vertragsangebots. Technische sowie sonstige Änderungen des Internetauftritts bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2.   Die konkrete Art der Auftragserteilung ergibt sich aus unseren jeweiligen Leistungsangeboten. Falls wir eine Auftragserteilung durch ein Auftragsformular vorsehen, wird der Auftrag durch die Übersendung des für das jeweilige Leistungsangebot ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformulars (nachfolgend „Serviceauftrag“) als Beilage zum Servicegut an die unter Ziffer 13.1 genannte Adresse erteilt. Die Erteilung eines Auftrags auf elektronischem Wege erfolgt über die hierfür zur Verfügung gestellte Webseite. Mit der Bestellung durch Klicken auf die Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen" bei einer Auftragserteilung über eine kostenpflichtige Reparatur oder (ii) durch Klicken auf die Schaltfläche „senden“ bei einer Auftragserteilung über einen kostenfreien Garantie-/Gewährleistungsfall erklärt der Auftraggeber verbindlich sein Vertragsangebot. Vor Absenden seiner Bestellung hat der Auftraggeber nochmals die Gelegenheit, die eingegebenen Daten in einem Bestätigungsfenster zu überprüfen und zu korrigieren. Bestellungen, die nicht im Rahmen unserer Herstellergarantie erfolgen, sind nur innerhalb der Schweiz möglich. Der Eingang der Bestellung des Auftraggebers wird unverzüglich bestätigt. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, sondern dient lediglich der Information, dass die Bestellung des Auftraggebers eingegangen ist.

2.3.   Der Vertrag kommt erst durch Absendung einer Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Serviceleistungen durch uns zustande.

2.4.   Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemässer Selbstbelieferung mit den für die Servicearbeiten erforderlichen Leistungen nicht oder nur teil-weise zu leisten. Dies gilt nicht, wenn wir die nicht richtige oder nicht ordnungsgemässe Selbstbelieferung schuldhaft herbeigeführt haben. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der für die Servicearbeiten erforderlichen Leistung wird der Auftraggeber innerhalb von 7 Werktagen informiert. Eine eventuell bereits erhaltene Gegenleistung wird entsprechend unverzüglich zurückerstattet.

3.       Vorzeitige Beendigung des Vertrags

3.1.   Vorausgesetzt, dass wir die Servicearbeit noch nicht vollständig erbracht haben, kann das Vertrags-verhältnis vom Auftraggeber gegen Vergütung der von uns bis zur Vertragsauflösung vertragsgemäss erbrachten Leistungen und gegen unsere volle Schadloshaltung (inkl. entgangenem Gewinn; positives Vertragsinteresse) jederzeit widerrufen oder gekündigt werden.

4.       Einsendung des Serviceguts

4.1.   Der Auftraggeber kann das Servicegut von uns unter der im jeweiligen Serviceauftrag angegebenen Abholadresse abholen lassen.

4.2.   Alternativ kann der Auftraggeber eine Paketmarke online bestellen, ausdrucken und das Servicegut bei dem auf der Paketmarke genannten Transportunternehmen zur Übersendung an uns aufgeben. Sendet der Auftraggeber das Servicegut auf sonstige Weise ein, geschieht dies auf eigene Gefahr und Kosten. Unfrei an uns übersandte Pakete werden nicht angenommen.

5.       Preise und Zahlungsbedingungen

5.1.   Die Preise für die Servicearbeiten und etwaige zusätzliche Kosten richten sich nach unserem am Tag der Auftragserteilung geltenden und auf unserer Website „Repair Online“ veröffentlichtem Preisverzeichnis (nachfolgend «Preisliste»). Massgeblich ist insoweit das in dem Serviceauftrag angegebene Datum. Alle Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Servicearbeiten im Rahmen eines Garantie- oder Gewährleistungsfalls sind für den Auftraggeber kostenlos.

5.2.   Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.

5.3.   Das Recht, mit Gegenansprüchen zu verrechnen oder Zahlungen zurückzubehalten, steht dem Auftraggeber nur soweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.

6.       Kostenlimit für Servicearbeiten und Kostenvoranschlag

6.1.   Ein Serviceauftrag über Reparatur- oder Instandsetzungsleistungen (nachfolgend auch „Reparaturauftrag“) ist lediglich bis zum im Reparaturauftrag genannten Kostenlimit verbindlich. Unterschreiten die Servicearbeiten das vereinbarte Kostenlimit, werden dem Auftraggeber nur die tatsächlich angefallenen Kosten berechnet.

6.2.   Überschreiten die Kosten für die Servicearbeiten voraussichtlich das im Reparaturauftrag angegebene Kostenlimit oder (ii) stellt sich heraus, dass das Servicegut über die beauftragte Serviceleistung hinaus reparaturbedürftig ist oder (iii) ist der Auftraggeber bei Auftragserteilung fälschlicherweise von einem kostenfreien Garantie-/Gewährleistungsfall ausgegangen, erstellen wir einen Kostenvoranschlag und senden ihn per E-Mail an die im Serviceauftrag angegebene Adresse des Auftraggebers.

6.3.   Nimmt der Auftraggeber innerhalb von 3 Wochen nach Zugang des Kostenvoranschlags das darin unterbreitete Serviceangebot schriftlich – per E-Mail, Brief oder Fax – an, kommt ein Vertrag zu den Bedingungen des Kostenvoranschlags zustande.

6.4.   Lehnt der Auftraggeber das Serviceangebot ab, senden wir das Servicegut demontiert und kostenpflichtig an die in dem Serviceauftrag angegebene Lieferadresse zurück. Anstelle der Rücksendung kann der Auftraggeber uns auch beauftragen, das instand zu setzende Servicegut ordnungsgemäss zu entsorgen. Der Aufwand für die Erstellung des Kostenvoranschlags wird dem Auftraggeber bei Rücksendung oder Entsorgung des Servicegut gemäss Preisliste in Rechnung gestellt.

6.5.   Beantwortet der Auftraggeber den Kostenvoranschlag nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang des Kostenvoranschlages schriftlich – per E-Mail, Brief oder Fax – senden wir das Servicegut kostenpflichtig an die in dem Serviceauftrag angegebene Lieferadresse zurück. Wurde das Servicegut zur Erstellung des Kostenvoranschlages demontiert, erfolgt die Rücksendung in der Regel in demontiertem Zustand.

6.6.   Wir werden den Auftraggeber auf die dreiwöchige Frist und die Folgen der Nichteinhaltung bei Zu-stellung des Kostenvoranschlages gesondert hinweisen.

6.7.   Der Auftraggeber hat uns in jedem Fall die im Serviceauftrag genannten Kosten für bereits angefallene Aufwendungen und Auslagen zu vergüten.

7.       Rückgabe, Versandkosten, Beanstandungen und Mängelrügen

7.1.   Nach Abschluss der Servicearbeiten senden wir das Servicegut an die in dem jeweiligen Serviceauftrag angegebene Lieferadresse. Handelt es sich um einen Garantie- oder Gewährleistungsfall, erfolgt der Versand kostenfrei. Bei Servicearbeiten, die keinen Garantie-/Gewährleistungsfall darstellen, erfolgt die Rücksendung des Servicegutes auf Rechnung.

7.2.   Der Auftraggeber darf die Entgegennahme eines Serviceguts wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

7.3.   Erkennbare Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens 15 Tage nach Empfang/Erbringung der Lieferungen/Leistungen schriftlich zu rügen, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Massgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge bei uns.

7.4.   Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Auftraggeber ersetzen zu lassen.

7.5.   Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Mangels sind Mängelansprüche ausgeschlossen.

8.       Rücktritt

8.1.   Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir unbeschadet sonstiger vertraglicher und gesetzlicher Rechte berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

8.2.   Wir sind ohne eine Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, (i) wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist oder (ii) wenn der Auftraggeber seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Nachlassverfahren eröffnet wurde.

8.3.   Der Auftraggeber hat uns nach Erklärung des Rücktritts unverzüglich Wertersatz für die empfangen-den Leistungen und die gezogenen Nutzungen zu leisten.

9.       Gewährleistung

9.1.   Mit Ablauf von 24 Monaten sind sämtliche Klagen des Auftraggebers wegen mangelhafter Service-arbeiten verjährt. Bei Serviceleistungen, die überwiegend der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Auftraggebers zugerechnet werden können, beträgt die Gewährleistungsfrist für mangelhafte Servicearbeiten 12 Monate.

9.2.   Im Übrigen gelten folgende Mängelhaftungsregeln:

a)     Die Verjährungsfrist für mangelhafte Servicearbeiten beginnt mit der Ablieferung des Serviceguts bzw. der Erbringung der Servicearbeiten oder mit Eintritt des Annahmeverzugs.

b)     Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung oder in unseren jeweiligen Leistungsangeboten ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Wir übernehmen keine Gewähr für die Tauglichkeit der Servicearbeiten zu dem vom Auftraggeber vorausgesetz-ten Gebrauch.

c)      Bei Vorliegen von Mängeln, die rechtzeitig gerügt wurden, sind wir verpflichtet, entweder den Mangel zu verbessern oder ein mängelfreies Servicegut zu liefern. Alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers wie Wandelung (Rückabwicklung Zug um Zug), Minderung (Preisreduktion) und Schadenersatz für Schaden am Servicegut und allfällige Folgeschäden sind ausgeschlossen. Für nachgebesserte oder ersetzte Servicegüter beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate. Ersetzte Servicegüter gehen in unser Eigentum über.

d)     Bei handelsüblicher und/oder nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Serviceguts bestehen keine Mängelansprüche. Weitergehende Rechte bleiben hiervon unberührt.

e)     Mängelansprüche bestehen des weiteren nicht bei:

-        natürlichem Verschleiss;

-        Mängeln, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemässer Behandlung, Lagerung oder Aufstellung, der Nichtbeachtung von Einbau- und Betriebsvorschriften oder übermässiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;

-        Mängeln, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äusserer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind oder aufgrund des Gebrauchs des Serviceguts ausserhalb der gewöhnlichen Verwendung entstehen;

-        Mängel an Waren, die von dritter Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wurden, es sei denn, der Mangel ist nicht auf die Veränderung zurückzuführen.

10.    Garantie bei kostenpflichtiger Reparatur

10.1. Bei Servicearbeiten, die keinen Garantie-/Gewährleistungsfall darstellen geben wir als freiwillige Leistung Garantie auf das gesamte Servicegut (nicht nur auf den reparierten Teil) nach Massgabe der nachstehenden Bedingungen unter der Voraussetzung, dass eine kostenpflichtige Reparatur gemäss Kostenvoranschlag beauftragt wird. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gemäss Ziffer 9 sowie weitere gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht berührt.

10.2. Wir leisten für einen Zeitraum von einem Jahr Garantie nach Massgabe der folgenden Regelungen bei Mängeln am Servicegut, die nachweislich innerhalb der Garantiezeit auftreten und auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen. Die Garantiezeit beginnt mit der Abnahme.

10.3. Von der Garantie ausgenommen sind

-      Zubehör;

-      Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiss unterliegen, sowie Mängel am Servicegut (einschliesslich Akkupacks und Ladegeräten) die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiss zurückzuführen sind;

-      Mängel am Werkzeug, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemässen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind;

-      Mängel am Werkzeug, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Bosch-Originalteile sind;

-      Servicegut, an dem Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden, und Servicegut, das komplett oder teilweise zerlegt worden ist; sowie

-      geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Serviceguts unerheblich sind.

10.4. Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Servicegut mit einer Kopie des Kaufbelegs, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, bei einer der in der Bedienungsanleitung genannten Kundendienststellen vollständig vorzulegen oder einzusenden. Sofern der Auftraggeber das Servicegut eigenständig an eine Kundendienststelle sendet, hat er die Transportkosten und das Transportrisiko zu tragen.

10.5. Die Behebung des von uns als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, dass wir das mangelhafte Servicegut nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch ein einwandfreies Werkzeug (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetztes Servicegut oder Teile gehen in unser Eigentum über.

10.6. Andere Ansprüche als das in dieser Ziffer 10 genannte Recht auf Behebung der Mängel am Servicegut werden durch unsere Garantie nicht begründet. Der Auftraggeber hat insbesondere keinen Anspruch auf die Übermittlung eines Ersatzwerkzeugs für die Dauer der Reparatur.

10.7. Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Servicegut weder verlängert noch erneuert.

10.8. Die Abtretung von Ansprüchen aus dieser Garantie ist ausgeschlossen.

11.    Schadenersatzansprüche

11.1. Wir haften für Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten nur i) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ii) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung, iii) aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. Produktehaftpflicht).

11.2. Der Schadenersatz gemäss Ziffer 11.1 hiervor ist auf den direkten unmittelbaren Schaden beschränkt; jede Haftung für indirekte, mittelbare und Folgeschäden aller Art wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

11.3. Ist der Auftraggeber Unternehmer, stellt er uns von allen Nachteilen frei, die uns durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Auftraggebers - gleichgültig, ob vorsätzlich oder fahrlässig - entstehen können.

12.    Speicherung von Daten, Datenschutz

12.1. Es gehört zu unseren Qualitätsansprüchen, verantwortungsbewusst mit den personenbezogenen Daten des Auftraggebers umzugehen. Diese werden von uns daher nur erhoben, verarbeitet und genutzt, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage gegeben ist oder der Auftraggeber uns diesbezüglich eine Einwilligungserklärung erteilt hat. Über den Umgang mit den Daten des Auftraggebers im Einzelnen informieren wir in unseren Datenschutzhinweisen.

13.    Identität des Service-Anbieters und Service Hotline

13.1. Geräte sind ausschliesslich an folgende Adresse zu senden:
Robert Bosch Power Tools GmbH
Servicezentrum Elektrowerkzeuge
Zur Luhne 2
D-37589 Kalefeld/Willershausen

13.2. Bei Fragen zu unseren Serviceleistungen kann sich der Auftraggeber an Telefon: +41 (0) 44 847 15 11 oder E-Mail: aftersales.service@de.bosch.com wenden.

14.    Schlussbestimmungen

14.1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Er-folg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

14.2. Für rechtliche Ansprüche jeder Art gegen uns sind unter Vorbehalt von abweichenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ausschliesslich die Gerichte an unserem Sitz (Zuchwil/Schweiz) zuständig. Klagen von uns gegen den Auftraggeber sind wahlweise entweder an unserem Sitz (Zuchwil/Schweiz) oder am Sitz oder Wohnsitz des Auftraggebers oder einer anderen nach gesetzlicher Vorschrift zuständigen Behörde anzubringen.

14.3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Robert Bosch AG Geschäftsbereich Elektrowerkzeuge Zuchwil