Sind alle Elektrowerkzeuge in gleichem Maße von der Richtlinie betroffen?
Als Teil ihres Wirkprinzips verursachen grundsätzlich alle Elektrowerkzeuge Vibrationen. Faktisch sind die meisten jedoch gar nicht von der Richtlinie betroffen, da entweder die
gemessenen Vibrationswerte zu gering sind oder die tatsächliche Einsatzdauer weit unter 8 Stunden/Tag liegt. Als generell unkritisch können alle Elektrowerkzeuge betrachtet werden,
deren Vibrationen unter einem Grenzwert von 2,5 m/s² liegen.
Bei einigen Elektrowerkzeugen, wie Winkelschleifern und Bohrhämmern, liegen die Vibrationswerte meist über dem Grenzwert von 5 m/s². Dies ist jedoch in der Regel ebenfalls
als unkritisch zu betrachten, weil die entsprechende Einsatzzeit weit unter 8 Stunden/Tag liegt.